Weitere Details zum Standort Maxhof-Ost

Laut Standortanalyse des Planungsbüros Valentien+Valentien  bestehen keine Einwendungen der Bundeswehr aus militärischer Sicht; es wurden sogar Möglichkeiten einer gemeinsamen Nutzung angedacht (Pendlerwohnheim).

Durch leichte Süd/Nord-Hanglage keine Auswirkungen auf die landschaftliche Fernsicht

 

Ausschlusskriterium für diesen Standort war der besondere Schutz der Wassersituation.

dazu Zitat aus der Standortanalyse Valentien + Valentien:

“Der Standort Maxhof-Ost liegt in der äußeren Zone (Zone III) eines Wasserschutzgebiets. Die Restriktionen der Verordnung des Landratsamtes Starnberg über das Wasserschutzgebiet “Maisinger Schlucht“ vom 20. Juli 1995, Amtsblatt für den Landkreis Starnberg Nr. 29 vom 3.8.1995 wären bei eventuellen Eingriffen zu berücksichtigen.“

Richtig ist:
Der Standort Maxhof-Ost liegt in der äußeren Zone III des Wasserschutzgebietes “Maxhof“ mit einer eigenen Schutzgebietsverordnung des Landratsamtes Starnberg vom 8.2.1979, die im Vergleich zur strengen Schutzverordnung “Maisinger Schlucht“ als durchaus moderat zu bezeichnen ist.  Erlaubt sind z.B. Dräne und Vorflutgräben zu errichten, Abwasser durchzuleiten usw. , also Grundvoraussetzungen für eine Erschließung !

Für die am Standort Maxhof-Ost ausgewiesene ökologische Ausgleichsfläche muß ein doppelter Ausgleich erfolgen.  Wir schlagen vor, hierfür die im Gemeindebesitz befindliche Fläche von 4,2 ha im Gebiet Maxhof-West zu berücksichtigen. Damit würde eine bisher vorhandene, natürliche Retentionsfläche für Oberflächenwasser erhalten bleiben!

1182 wird Maising erstmalig urkundlich erwähnt

Dorfstraße 2
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